Es ist geschafft! Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz (WtChancenG) zugestimmt. Damit haben die Länder das Gesetz in der deutlich reduzierten Fassung des Vermittlungsergebnisses vom 21.02.2024 akzeptiert. Mit der Verkündung des Gesetzes dürfte in naher Zukunft zu rechnen sein.
Da die Vertreter der Union das Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am 21.02.2024 nicht mitgetragen hatten (sog. „unechtes Ergebnis“, vgl. EY-Steuernachricht v. 22.02.2024), war bis zuletzt unklar, wie sich die Länderkammer am 22.03.2024 verhalten würde. Die jetzt im Bundesrat erzielte Zustimmung zum WtChancenG geht offenbar auf Zugeständnisse der Koalition für die Landwirtschaft zurück. Damit soll die Belastung durch die im 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 enthaltene Erhöhung der Agrardieselbesteuerung ausgeglichen werden.
In der Fassung des Vermittlungsergebnisses geht das WtChancenG mit (teils befristeten) Steuerentlastungen i.H.v. 3 Mrd. Euro pro Jahr einher. Damit fällt es deutlich hinter das vom Bundestag am 17.11.2023 ursprünglich beschlossene Gesetz zurück. Da der Bundestag dem Vermittlungsergebnis bereits am 23.02.2024 zugestimmt hatte, ist mit der Zustimmung des Bundesrats die entscheidende Hürde im Gesetzgebungsverfahren übersprungen. Nach der als Nächstes anstehenden Ausfertigung durch den Bundespräsidenten dürfte in den kommenden Wochen die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Einen umfassenden Überblick über die – auch in der jetzt beschlossenen Fassung – zahlreichen steuerlichen Maßnahmen des WtChancenG gewährt die EY-Gesetzgebungsübersicht. Direkt zur Übersicht kommen Sie hier.