Bundesrat stimmt Entlastungen durch 4. Corona-StHG zu

Am 10.06.2022 hat der Bundesrat dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. 

Dieses beinhaltet u.a. eine Verlängerung der degressiven AfA und der Home Office Pauschale für den Veranlagungszeitraum 2022, die dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags auf zwei Jahre, die Streichung der steuerbilanziellen Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten sowie umfangreiche Verlängerungen der Steuererklärungsabgabefristen (vgl. Steuernachrichten vom 25.05.2022).

 

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