Soeben (am 16.12.2022) hat der Bundesrat seine Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) erteilt. Bis zuletzt vernehmbare Spekulationen, die Länder könnten den Vermittlungsausschuss anrufen, um Nachbesserungen zu verlangen, bestätigten sich damit nicht.
Das JStG 2022 enthält eine Vielzahl für Unternehmen wie auch für Privatpersonen relevante steuerliche Neuregelungen, darunter u.a. Teilabschaffung der Registerfallbesteuerung, Einführung eines EU-Energiekrisenbeitrags, Regelung der Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften, Verlängerung der Übergangsregelung zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, Fördermaßnahmen für Photovoltaik, neue Regeln zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitszimmers. Zum Inkrafttreten des JStG 2022 ist nun noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich.
Details des Gesetzes können Sie der EY-Gesetzgebungsübersicht entnehmen.
Weitere Infos zu diesem Gesetz und anderen steuerlichen Highlights 2022 sowie einen ersten Ausblick 2023 bietet unser Webcast Quarterly vom 16.12.2022.
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