Bundestag beschließt Zukunftsfinanzierungsgesetz

Wie erwartet, hat der Bundestag am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) in der vom Finanzausschuss vorbereiteten Fassung angenommen. Voraussichtlich wird am 24.11.2023 der Bundesrat das Gesetz passieren lassen.

Mit der am 15.11.2023 vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung hatten die Parlamentarier das ZuFinG insbesondere bei der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sowie der Umsatzsteuer auf die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten deutlich zuungunsten der Steuerpflichtigen abgeändert (vgl. auch EY-Steuernachricht vom 17.11.2023). Die Details des vom Bundestag am 17.11.2023 verabschiedeten ZuFinG finden Sie in der EY-Gesetzgebungsübersicht.


EY-Gesetzgebungsübersicht