Nach seinen Beschlüssen aus der letzten Sitzungswoche zum ATAD-Umsetzungsgesetz und Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz hat der Bundestag am 10.06.2021 das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze, das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz sowie das Transparenz-Finanzinformationsgesetz beschlossen.
Hauptbestandteil des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze ist ein neu eingeführtes sog. Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG). Darin werden gesteigerte Mitwirkungspflichten und verschiedene Abwehrmaßnahmen eingeführt, die bei Geschäftsvorgängen mit Personen oder Gesellschaften greifen, die in sog. nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind. Die betroffenen Steuerhoheitsgebiete ergeben sich aus der regelmäßig aktualisierten schwarzen Liste der EU. Unabhängig davon wird die steuerliche Behandlung von bestimmten Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gesetzlich geregelt. Weitere Informationen zum Steueroasenabwehrgesetz finden Sie in unserer Gesetzgebungsübersicht.
Mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz (GrStRefUmsG) justiert der Gesetzgeber einige Stellschrauben an den Grundsteuerwerten nach, die Grundlage der ab 2025 neu geregelten Grundsteuer sind. Darüber hinaus nutzt er das Verfahren, um rückwirkend einige Nachbesserungen an der seit Anfang 2020 verfügbaren Forschungszulage vorzunehmen. Weitere Informationen zum Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz finden Sie in unserer Gesetzgebungsübersicht.
Darüber hinaus hat der Bundestag das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, das u.a. zu einer deutlichen Ausweitung der Meldeverpflichtungen zum Transparenzregister führt, sowie das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beschlossen.
Alle Gesetze sollen am 25.06.2021 abschließend vom Bundesrat bestätigt werden.