Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Seit dem 21.07.2021 können grenzüberschreitende Steuergestaltungen über das BOP sowie über die ELMA5p Schnittstelle (Produktivsystem) laut BZSt wieder übermittelt werden. Eine Übermittlung ist ausschließlich nach dem neuen DAC6DE XML-Schema (Version 1.07) möglich.
Im Zeitraum vom 21.07.2021 bis zum 02.08.2021 werden keine Verarbeitungsprotokolle versandt. Dies soll voraussichtlich ab dem 02.08.2021 geschehen. Sollte die Frist der Mitteilungspflicht in dem Zeitraum vom 13.07.2021 bis 02.08.2021 enden, wird es nicht beanstandet, wenn die Übermittlung der grenzüberschreitenden Gestaltung bis zum 03.08.2021 vorgenommen wird.
Der Volltext der Information steht Ihnen auf der Internetseite des BZSt zur Verfügung.