Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat bekannt gegeben, dass aufgrund der Systemumstellung auf das neue DAC6DE XML-Schema (Version 1.07) im Zeitraum vom 13.07.2021 bis voraussichtlich zum 20.07.2021 keine Übermittlung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen möglich ist. Laut Aussage aus dem BZSt müssen Mitteilungen rechtzeitig vorher abgegeben werden.
Im Juli stellt das BZSt das bisher zur Mitteilung von bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen gültige XML-Schema (Version 0.06) auf eine neue Version 1.07 um. Hintergrund ist eine Überarbeitung der EU-Vorgaben für das Schema. Dies hat eine vorübergehende Übermittlungspause für mitteilungspflichtige Steuergestaltungen zur Folge. Vom 13.07.2021 bis voraussichtlich zum 20.07.2021 ist demnach keine Übermittlung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen über das BZSt Online Portal sowie über die ELMA5p-Schnittstelle möglich.
Laut Auskunft aus dem BZSt wird für betroffene Steuergestaltungen, deren 30-Tage-Mitteilungsfrist während der Systemumstellung abläuft, keine Fristverlängerung gewährt. Stattdessen müssen alle Meldungen für Gestaltungen, die ein Fristende zwischen dem 13.07.2021 und 20.07.2021 haben, bis zum 12.07.2021, 24 Uhr, eingereicht werden.
Nach dem 20.07.2021 kann eine Übermittlung ausschließlich nach dem neuen XML-Schema (Version 1.07) erfolgen. Außerdem sollen Rückmeldungen (Verarbeitungsprotokolle) für Mitteilungen vom 20.07.2021 bis zum 02.08.2021 erst ab dem 02.08.2021 sukzessive zur Verfügung gestellt werden.