Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
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Mit seinem am 24.08.2022 gefassten Beschluss zum Regierungsentwurf leitete das Bundeskabinett das förmliche Gesetzgebungsverfahren zum DAC7-Umsetzungsgesetz ein. Eine EY-Gesetzgebungsübersicht gibt einen ausführlichen Überblick über die Inhalte und den Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Während sich der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vermutlich bis Mitte September verzögert, liegt das DAC7-Umsetzungsgesetz im Zeitplan. Der Regierungsentwurf vom 24.08.2022 (vgl. Steuernachrichten vom 25.08.2022) soll entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben zum 01.01.2023 neue Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattform sowie Erweiterungen des steuerlichen Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten umsetzen. Die auf EU-Ebene beschlossenen Neuregelungen zu gemeinsamen Prüfungen, die erst bis Ende 2023 umgesetzt werden müssen, bleiben einem späteren Umsetzungsgesetz vorbehalten.
In einem zweiten Teilbereich enthält der Gesetzentwurf eine Reform der Betriebsprüfung sowie weitere Änderungen im steuerlichen Verfahrensrecht, darunter insbesondere Erleichterungen bei der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland.
Details zum Regierungsentwurf des DAC7-Umsetzungsgesetzes können Sie der EY Gesetzgebungsübersicht entnehmen.
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