Nachdem das nationale Gesetzgebungsverfahren zum Änderungsprotokoll auch von Luxemburg abgeschlossen wurde, konnten in der letzten Dezemberwoche 2023 die Ratifikationsurkunden zwischen den beiden Staaten ausgetauscht werden. Das Abkommen ist am 29.12.2023 in Kraft getreten und findet seit dem 01.01.2024 Anwendung.
Durch das Änderungsprotokoll vom 06.07.2023 werden unter anderem die abkommensrechtlichen Mindeststandards des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis umgesetzt sowie die Tätigkeit im Homeoffice für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte steuerlich vereinfacht. Daneben sieht das Protokoll Änderungen im Hinblick auf die Besteuerung von Fondsstrukturen vor (vgl. EY-Steuernachricht vom 17.07.2023).
Das Protokoll zur Änderung des DBA mit Luxemburg steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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