Seit dem 01.01.2024 finden die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien und Litauen Anwendung. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte bereits im vergangenen Dezember.
Die DBA-Änderungsprotokolle setzen insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des OECD BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu den zwei Vertragsstaaten um. In beiden Protokollen wird dazu u.a. die Präambel nach Vorbild des Artikels 6 des Multilateralen Instruments (MLI) angepasst und ein sogenannter Principal Purpose Test zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch ergänzt.
Eine offizielle Verkündung des Inkrafttretens der Änderungsprotolle im Bundesgesetzblatt ist bisher noch nicht erfolgt. Es findet sich lediglich ein Hinweis im BMF-Schreiben vom 15.01.2024 zum Stand der Doppelbesteuerungsabkommen sowie zum DBA Litauen auf der Homepage des BMF. Damit sind mit Ausnahme des Änderungsprotokolls mit Lettland vom 29.09.2022 sämtliche DBA-Änderungsprotokolle, deren innerstaatliche Umsetzung im vergangenen Jahr erfolgt ist, seit dem Jahreswechsel anwendbar (vgl. EY-Steuernachricht vom 22.02.2024).
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