Die Europäische Kommission hat am 14.07.2021 ein umfangreiches Klimaschutzpaket veröffentlicht. Durch eine Vielzahl an Maßnahmen schlägt sie vor, wie Wirtschaft und Gesellschaft die europäischen Klimaziele erreichen sollen. Auch das deutsche Abgaben-, Steuer- und Zollrecht wird davon in der Zukunft stark geprägt werden.
Am 14.07.2021 legte die Europäische Kommission nun ein umfangreiches Gesetzgebungspaket zur Erreichung des Zwischenziels vor. Das von der Europäischen Kommission als „Fit for 55“ bezeichnete Paket besteht unter anderem aus fünf Richtlinienvorschlägen und acht Verordnungsvorschlägen aus knapp 4.000 Seiten.
Für viele Unternehmen stehen die Vorschläge zur Überarbeitung der Energiesteuerrichtline, der Treibhausgasemissionszertifikate-Richtlinie und die Einführung eines CO2-Grenzausgleichssytems im Mittelpunkt. Bei der Energiesteuerrichtlinie ist vorgesehen, die Besteuerung künftig am Energiegehalt und der Umweltleistung der Energieerzeugnisse anknüpfen zu lassen. Die Struktur der Mindeststeuersätze nimmt dabei ein Ranking vor. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die umweltschädlichen Kraftstoffe am höchsten besteuert werden (zu den vorherigen Entwürfen, siehe eNewsletter vom 08.07.2021). Das Emissionshandelssystem, als Herzstück der neuen Klimastrategie, soll durch eine Verknappung der ausgegebenen Zertifikate, in Kombination mit der Berücksichtigung neuer Sektoren und einer Aufhebung von Sonderregelungen in bestimmten Sektoren wesentlich reformiert werden. Die bislang vage gehaltenen Zieldefinitionen werden in den nun vorliegenden Vorschlägen konkretisiert (zu den vorherigen Vorschlägen, siehe eNewsletter vom 08.07.2021). Gleichzeitig sollen über das nun erstmalig vorgeschlagene Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA) auch Flüge von EU-Airlines außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) vom Emissionshandelssystem erfasst werden. Das CO2-Grenzausgleichssytem soll den Preis für bestimmte emissionsbehaftete energieintensive Produkte zwischen einheimischen Produkten und Importen angleichen. Gleichzeitig soll es sicherstellen, dass die Klimaziele der EU nicht durch Produktionsverlagerungen in Staaten mit weniger ehrgeizigen Klimazielen untergraben werden (zu den vorherigen Entwürfen, siehe eNewsletter vom 11.06.2021).
Flankiert werden diese Hauptmaßnahmen von konkreten (Klima-)Zielen. Beispielsweise im Rahmen der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe oder in der Landnutzung und Forst- und Landwirtschaft. Ebenso wird eine Energieeffizienz-Richtlinie vorgeschlagen, die ein verbindliches Jahresziel für die Senkung des Energieverbrauchs vorgibt. Strengere CO2-Emmissionsnormen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollen unter anderem durchsetzen, dass alle ab 2035 zugelassenen Neuwagen emissionsfrei sein sollen. In einer Lastenteilungsverordnung sollen den Mitgliedstaaten neue strengere Emissionssenkungsziele zugewiesen werden. Als Zielvorgabe für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 wird in einer Richtlinie ein Wert von 40 Prozent vorgeschlagen. Durch die Initiative „ReFuelEU Aviation“ sollen Kraftstoffanbieter verpflichtet werden, dem Turbinenkraftstoff in der EU mehr nachhaltige Flugkraftstoffe beizumischen. Durch „FuelEU Maritime“ sollen nachhaltige Schiffskraftstoffe und emissionsfreie Technologien gefördert werden.
Das Paket ist umfassend und die einzelnen Maßnahmen sind verbunden und ergänzen sich. Um es sozialverträglich umsetzen zu können, sieht die Europäische Kommission die Schaffung eines neuen Klima-Sozialfonds vor.
Die Vorschläge der Europäischen Kommission mögen als ambitioniert eingeordnet werden. Die Zeit wird zeigen, ob sich politische Mehrheiten dafür finden werden. Die Schlagrichtung scheint jedoch klar. Durch das Europäische Klimagesetz sind bestimmte Verpflichtungen einzuhalten.
Detaillierte Ausarbeitungen zu den einzelnen Vorschlägen sind bereits in Arbeit.
Das „Fit for 55“ Paket steht Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Kommission zur Verfügung.