Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 01.06.2021 konnten sich die relevanten Institutionen der Europäischen Union in Sachen öffentliches Country-by-Country Reporting einigen. Demnach müssen Großkonzerne zukünftig u.a. ihre Steuerzahlungen offenlegen.
Nach langer Stille zu dem in Jahre 2016 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Vorschlag zur Anpassung der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) scheint das Vorhaben nun doch zu legislativen Änderungen zu führen. Das Unterfangen zielt auf gesteigerte Steuertransparenz ab. Großkonzerne ab einem in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils erzielten Gesamtumsatz von über 750 Mio. Euro sollen u.a. offenlegen, in welchen Mitgliedstaaten wie viele Ertragsteuer gezahlt wurden. Weitere Angaben sind z.B. zur Anzahl der Beschäftigten, dem Vorsteuergewinn und der Art der Geschäftstätigkeit zu machen.
Im Rahmen des Treffens der Unterhändler von Rat, Parlament und Kommission wurde der ursprüngliche Vorschlag in bestimmten Kernaspekten angepasst. Inhaltlich konnte man sich nun auf einen Kompromiss einigen.
Das Parlament konnte sich dahingehend durchsetzen, dass nicht nur Details über die wirtschaftlichen Aktivitäten in Mitgliedstaaten, sondern auch über Drittstaaten veröffentlicht werden müssen. Dies soll allerdings nur für Drittstaaten gelten, die auf der sog. Blacklist oder zwei Jahre in Folge auf der sog. Greylist der Europäischen Union stehen. Weiter konnten sich die Unterhändler auf eine fünfjährige Schutzklausel für geschäftlich sensible Informationen einigen. Sie sieht vor, dass die Veröffentlichung solcher Informationen bis zu fünf Jahre verzögert werden kann.
Nach der Klärung auf politischer Ebene ist eine formelle Annahme der Änderungsrichtlinie nach der Sommerpause zu erwarten. Ein konkreter, neuer Richtlinienvorschlag liegt noch nicht offiziell vor. Nach der Annahme sollen die Mitgliedstaaten die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten umsetzen. Frühstens Veröffentlichungspflichtig könnten demnach Informationen zu Wirtschaftsjahren werden, die ca. ab Frühjahr 2023 beginnen. Das öffentliche Country-by-Country Reporting muss zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag abgegeben werden.