In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 29.06.2022 haben das BMF und BMJ ein Eckpunktepapier zu einem geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgestellt. Dieses enthält steuer-, gesellschafts- und finanzmarktrechtliche Maßnahmen zur Modernisierung des Kapitalmarkts und einen erleichterten Kapitalmarktzugang für Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
In steuerlicher Hinsicht enthält das Eckpunktepapier die Einführung eines gesonderten Freibetrags für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen sowie die Abschaffung der gesonderten Verlustverrechnungskreise und -beschränkungen für Verluste aus Aktienveräußerungen, Termingeschäften und Forderungsausfällen. Darüber hinaus sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen weiter verbessert werden. Hierzu ist geplant, den Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro anzuheben. Auch die Arbeitnehmersparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen soll um „mehrere hundert Euro“ erhöht und gleichzeitig der Kreis der Zulageberechtigten auf Selbständige erweitert werden.
Im weitgehend europäisch harmonisierten Kapitalmarktrecht ist geplant, Börsenzulassungsanforderungen und Zulassungsfolgepflichten so weit wie möglich zu vereinfachen. Auf nationaler Ebene soll zunächst das Mindestkapital für einen IPO von 1,25 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro verringert werden. Zusätzlich ist beabsichtigt, die Möglichkeiten der Eigenkapitalgewinnung durch die Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien (sog. dual class shares) zu verbessern.
Gleichzeitig sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen zur Erleichterung eines Börsengangs, wie etwa Regelungen bezüglich der Verwendung von SPACs (Special Purpose Acquisition Companies) oder Regelungen zu auf Aktien bezogene Optionsrechte, verbessert werden. Hier ist unter anderem angedacht, Unternehmen, die ausschließlich als SPAC fungieren sollen, von den Vorgaben in § 3 Börsenzulassungsverordnung zur Dauer des Bestehens des Emittenten auszunehmen. Weiter soll der Abschluss und die Durchführung von standardisierten Verträgen von Unternehmern untereinander über Finanzprodukte erleichtert werden, indem die BaFin künftig Musterverträge anerkennen kann. Eine AGB-rechtliche Inhaltskontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB würde unter diesen Umständen entfallen können.
Zwecks Modernisierung des Kapitalmarkts sollen darüber hinaus digitale Prozesse, insb. in der Finanzmarktaufsicht ausgeweitet, Schriftformerfordernisse gestrichen und Aktienemissionen auf Basis der Blockchain-Technologie ermöglicht werden. Schließlich soll geprüft werden, wie die Verkehrsfähigkeit von Kryptowerten national und in der EU weiter verbessert werden kann. Das INVEST-Programm soll auch über das Jahr 2022 hinaus weiter fortgeführt werden.
Das BMF und BMJ betonten, dass sich das Maßnahmenpaket noch im Stadium der politischen Diskussion befindet. Die Einzelheiten und technischen Aspekte der verschiedenen Maßnahmen werden in den kommenden Monaten im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens eruiert, das planmäßig noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode abgeschlossen werden soll.
Der Volltext des Eckpunktepapiers steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Eckpunktepapier kommen Sie hier.