Einführung einer Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffe

Die Bundesregierung veröffentlicht einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffe. Nähere Informationen enthält ein EY Global Tax Alert.

Auf der Grundlage der Regelungen der Einweg-Kunststoffrichtlinie der Europäischen Union (EU) hat die Bundesregierung am 02.11.2022 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Einweg-Kunststoffabgabe in Deutschland beschlossen. Dieser sieht vor, dass die Hersteller von bestimmten Kunststoffprodukten für das Inverkehrbringen ihrer Produkte eine Abgabe in einen noch einzurichtenden Fond einzahlen müssen. Mitumfasst sind bspw. auch Einführer, Unternehmen, die entsprechende Waren aus anderen EU-Staaten beziehen, sowie EU-Versandhändler (eCommerce).

Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen, die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften und damit den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu verringern. Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 verabschiedet wird, die erste Zahlpflicht soll dann im Jahr 2025 eintreten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Global Tax Alert.

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