Einführung einer Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffe

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31.03.2023 das Gesetz zur Einführung einer Abgabe für bestimmte Einwegkunststoffe gebilligt. 

Das Gesetz zur Einführung einer Einwegkunststoffabgabe in Deutschland (EWKFondsG) sieht vor, dass die Hersteller von bestimmten Kunststoffprodukten für das Inverkehrbringen ihrer Produkte eine Abgabe in einen noch einzurichtenden Fond einzahlen müssen. Mitumfasst sind bspw. auch Einführer, Unternehmen, die entsprechende Waren aus anderen EU-Staaten beziehen, sowie EU-Versandhändler (eCommerce).

Das Gesetz soll am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, die Abgabe- und Registrierungspflicht soll ab 01.01.2024 gelten. Die erste Zahlpflicht soll dann im Jahr 2025 eintreten.

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