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Die am 13.12.2023 von den Spitzen der Bundesregierung verkündete Grundsatzeinigung zum Bundeshaushalt enthält auch die Ankündigung von steuer- und abgabenrechtlichen Maßnahmen.
Zu den nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 notwendig gewordenen Neuverhandlungen zum Bundeshaushalt haben Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner am 13.12.2023 die Eckpunkte einer Einigung vorgestellt. Hierzu gehören insbesondere drei konkrete steuerliche Maßnahmen:
Die als Teil des sog. Strompreispakets im November angekündigte (vgl. EY-Steuernachricht vom 09.11.2023) Erhöhung der Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf 20 Euro pro Megawattstunde soll umgesetzt werden. Hierzu liegt bereits ein entsprechender Änderungsantrag zur Anpassung von § 9b StromStG für das Haushaltsfinanzierungsgesetz vor.
Der Abbau klimaschädlicher Subventionen soll im Umfang von 3 Mrd. Euro erfolgen. Konkret nannte Finanzminister Lindner, dass die schon im Koalitionsvertrag vorgesehene Plastikabgabe, für die bislang 1,4 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln an die EU abgeführt werden, künftig an die Inverkehrbringer belastet werden soll. Wirtschaftsminister Habeck sprach ergänzend davon, künftig Kerosin im nationalen Luftverkehr zu besteuern.
Der CO2-Preis soll von derzeit 30 Euro pro Tonne CO2 zum 01.01.2024 auf 45 Euro steigen (statt auf 40 Euro, wie zuletzt vorgesehen).
Das Haushaltsgesetz für 2024 soll Mitte Januar 2024 in der ersten Sitzungswoche des Bundestags im neuen Jahr beschlossen werden.
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