Elektronische Kassensysteme sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Das BMF äußert sich nun zum Auslaufen der Zertifizierung der Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH und einer entsprechenden Übergangsregelung.
Das Zertifikat der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH ist ab dem 08.01.2023 nicht mehr gültig. Das BMF beanstandet es jedoch nicht, wenn Steuerpflichtige, die diese TSE vor dem 07.07.2022 erworben und eingebaut haben, diese TSE bis zum 31.07.2023 weiternutzen. Dies ist allerdings dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Allein aus der fehlenden Zertifizierung werden dann laut BMF für diesen Weiternutzungszeitraum keine nachteiligen Folgen gezogen (BMF-Schreiben vom 13.10.2022).
Der Volltext des Schreibens steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum BMF-Schreiben kommen Sie hier.
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