Neben den durchgesickerten Vorschlägen zu einem EU-CO2-Grenzausgleich und einer Neufassung der Energiesteuerrichtlinie kursiert mittlerweile auch ein Entwurf zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems. Ab 2025 soll der Emissionshandel auch für Gebäude und Verkehr an Land und auf dem Wasser gelten.
Der EU-weite Emissionshandel ist seit 2003 durch die sog. EU-Treibhausgasemissionszertifikate-Richtlinie geregelt. Er sieht eine Abgabe von CO2-Zertifikaten für ausgestoßene Treibhausgase vor. Im Gegensatz zu einer Steuer sind diese abzugebenden Zertifikate am Markt handelbar. Betroffenen obliegt selbst die Entscheidung ihre Prozesse so zu gestalten, dass weniger oder keine Zertifikate abgegeben werden müssen.
Der Anwendungsbereich des Emissionshandels erstreckt sich derzeit auf die Luftfahrt und ortsfeste Anlagen. Im Rahmen des für den 14.07.2021 angekündigten „Fit for 55“-Klimagesetzgebungspaket plant die Europäische Kommission nun eine verschärfende Ausweitung des Emissionshandelssystems. Im Vorhinein ist bereits ein inoffizieller Entwurf durchgesickert.
Durch eine Änderungsrichtlinie plant die Kommission, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf den Seeverkehr zu erweitern. Dies soll schrittweise von 2023 bis 2025 geschehen; 2026 sollen dann Schifffahrtsunternehmen für 100 Prozent ihrer verifizierten Emissionen Zertifikate abgeben müssen.
Ab 2025 sieht der Kommissionsvorschlag einen eigenständigen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr vor. Zuvor sollen die regulierten Unternehmen eine Genehmigung zur Treibhausgasemission besitzen müssen und ihre Emissionen melden müssen. Zertifikate soll es ab 2026 geben. Für dieses System ist keine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten vorgesehen.
Die Anzahl der jährlich vergebenen Zertifikate ist zum einen durch die Richtlinie begrenzt. Zum anderen sieht die Richtlinie vor, dass die vergebenen Zertifikate jährlich mit einem linearen Faktor weniger werden. Ab 2013 lag dieser Faktor bei 1,74 Prozent, ab 2021 aktuell bei 2,2 Prozent. Die Kommissionsvorschläge sehen jetzt eine stärkere Verknappung vor. Zwar ist die entsprechende Stelle in den Entwürfen noch frei. Jedoch ist von einer weiteren Verschärfung auszugehen, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Ferner schlägt die Kommission auch verschärfende Änderungen für die Marktstabilisierungsreserve vor. Sie dient auch dazu, die Anzahl an Zertifikaten zu verknappen. Wie dies konkret aussieht, soll den Mitgliedstaaten überlassen werden.
Für die Änderungsrichtlinie ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union vorgesehen. Demnach müssten Parlament und Rat mit einer Mehrheit zustimmen. Mit Spannung bleibt nun das tatsächliche „Fit for 55“-Klimapaket der Europäischen Union nächste Woche abzuwarten. Darin sind zwölf Rechtsakte angekündigt.