Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Das BMF äußert sich in einem Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital und gibt verschiedenen Verbänden die Möglichkeit, bis zum 30.11.2022 zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen.

Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital (Stand November 2022) an bestimmte Verbände versandt, denen bis zum 30.11.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Der Entwurf beschäftigt sich insbesondere mit der Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen, der steuerbilanziellen Qualifikation von Genussrechten als Fremd- bzw. Eigenkapital sowie der steuerlichen Behandlung von Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung. Das bestehende BMF-Schreiben vom 27.12.1995 (BStBl. I 1996, S. 49) soll damit aufgehoben werden.

Der Volltext des BMF-Entwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum BMF-Entwurf kommen Sie hier.


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