Mit einer qualifizierten Mehrheit haben die EU-Finanzminister beim heutigen ECOFIN-Treffen den Verordnungsentwurf zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus angenommen.
Der am 14.07.2021 von der EU-Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf für einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) soll verhindern, dass in Folge der Verschärfung des Emissionshandelssystems (ETS) und der Erhöhung der Energiesteuern die CO2-intensive Produktion in Drittländer verlagert wird ("Carbon Leakage"). Dazu soll auf Importe von Produkten aus den Warenkategorien Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Strom, eine CO2-Abgabe erhoben werden. Die Einnahmen sollen nach dem Vorschlag der EU-Kommission als Eigenmittel in den EU-Haushalt fließen. (Weitere Details in den Steuernachrichten vom 03.03.2022).
Der Rat der EU-Finanzminister hat nun eine generelle Einigung über den Vorschlag erzielt. Im Vergleich zum Entwurf enthält der heute beschlossene Text u.a. die Einrichtung einer neuen Behörde zur Administration des Grenzausgleichs auf EU-Ebene sowie einen Schwellenwert von 150 Euro für erfasste Lieferungen. Da eine enge Verzahnung mit anderen Gesetzgebungsverfahren aus dem Fit for 55-Paket besteht und insbesondere in Bezug auf die Behandlung von Exporten Fragen des internationalen Handelsrechts zu klären sind, werden weitere Änderungen am Verordnungstext nicht ausgeschlossen. Anders als bei den üblichen EU-Gesetzgebungsverfahren im Steuerbereich mit Einstimmigkeitsprinzip wird das EU-Parlament bei der CBAM-Verordnung nicht lediglich konsultiert, sondern hat ein Mitentscheidungsrecht (ordentliches Gesetzgebungsverfahren der EU). Es ist weiterhin vorgesehen, dass der CO2-Grenzausgleichsmechanismus in mehreren Stufen, beginnend ab dem 01.01.2023, eingeführt wird.
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