Ab dem 12.07.2023 greift die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende Subventionen aus Drittstaaten (Foreign Subsidies Regulation). Daraus können insbesondere bei großen Transaktionen, aber auch öffentlichen Vergabeverfahren umfangreiche Anmeldepflichten gegenüber der Europäischen Kommission sowie auch Sanktionen resultieren.
Mit der ab 12.07.2023 geltenden EU-Verordnung über wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten (Foreign Subsidies Regulation – FSR) will die Europäische Kommission bei öffentlichen Vergaben und Unternehmenstransaktionen für mehr Fairness sorgen. Dabei bleiben Subventionen durch Drittstaaten zwar grundsätzlich erlaubt. Die Europäische Kommission erhält aber durch Meldepflichten sowie initiale Aufgreifrechte die Möglichkeit, zu prüfen, ob diese zu Verzerrungen im Binnenmarkt führen, deren negative Auswirkungen ihre positiven im Ergebnis einer Prüfung überwiegen. Bestehen im Einzelfall Bedenken, kann die Europäische Kommission beispielsweise eine Transaktion untersagen, Gegenmaßnahmen verhängen bzw. Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmen annehmen. Dabei werden aufwendige Anmeldeverfahren (u.a. abhängig von dem Überschreiten bestimmter Schwellenwerte), flankiert mit Vollzugsverboten usw., etabliert, die zukünftig bei der Planung von M&A-Transaktionen und von öffentlichen Vergabeverfahren einzuplanen sind.
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