Die Debatte um die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz geht weiter. Im Vorfeld der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages hat auch EY eine weitere Stellungnahme dazu vorgelegt.
Nachdem der Bundesrat am 29.09.2023 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des ZuFinG (vgl. EY-Steuernachricht vom 05.10.2023) veröffentlicht hat, hat am 11.10.2023 der Finanzausschuss im Bundestag eine Sachverständigenanhörung durchgeführt.
Im Vorfeld der Anhörung hat auch EY eine Stellungnahme (nur) zu den steuerlichen Aspekten des Entwurfs vorgelegt. Darin sehen wir in einigen Punkten des Gesetzentwurfs Anpassungsbedarf und regen Gesetzesänderungen an. So sollte aus unserer Sicht auf das Zusätzlichkeitskriterium im Rahmen von § 3 Nr. 39 EStG verzichtet werden, da dies Beteiligungsmodelle mit Entgeltumwandlungsfunktion von der Steuerbefreiung ausschließen würde, sofern sie den Wert von 2.000 Euro überschreiten. Auch weisen wir darauf hin, dass im Rahmen von § 19a EStG eine Ausweitung der Regelung auch auf Sozialabgaben erfolgen sollte, da die „dry-income“ Problematik nicht auf steuerlicher Ebene allein gelöst werden kann. Auch bezüglich der Bewertung von Vermögensbeteiligungen wäre die Schaffung von Leitlinien wünschenswert, da die Bewertung dieser bei nicht börsennotierten Unternehmen in der Praxis oft schwierig ist.
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