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In der am 16.10.2023 durchgeführten öffentliche Anhörung zum Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (MinBestRL-UmsG) haben die geladenen Sachverständigen, darunter EY, zahlreiche Verbesserungsvorschläge vorgebracht.
Vertreten durch Dirk Nolte gehörte auch EY zu den lediglich neun von den Bundestagsfraktionen für die Anhörung zum MinBestRL-UmsG nominierten Sachverständigen. Weitere Sachverständige waren u.a. Achim Pross (OECD) und das IDW. In der zweistündigen Anhörung mahnte Dirk Nolte u.a. die Berücksichtigung des von der OECD bereits vorgesehenen Materialitätskriteriums, die Ergänzung eindeutiger Regelungen zur Behandlung deutscher Besonderheiten bei Personengesellschaften und im Verfahrensrecht, eine Erstreckung des sog. Penalty Relief auch auf die Mindeststeuererklärung, sowie eine verbesserte Berücksichtigung nicht aktivierter latenter Steuern an.
Mit der öffentlichen Anhörung treten die Verhandlungen der Koalitionsparteien über letzte Änderungen am Umsetzungsgesetz in die entscheidende Phase. Mitte November soll der Bundestag die finale Fassung beschließen, wobei derzeit nur mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 16.08.2023 gerechnet wird.
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Nach der politischen Einigung auf ein 2-Säulen-Modell geht es um das Kleingedruckte und um die nationalen Umsetzungen. Unternehmensgruppen müssen sich dem komplexen Regelwerk widmen und entsprechend vorbereiten. Daraus entsteht eventuell zeitnaher Handlungsbedarf zur Umsetzung in diversen Funktionen, maßgeblich bleibt die Steuerabteilung gefordert.
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