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Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 15.05.2024 dem Gesetzentwurf zum BEPS-MLI Anwendungsgesetz zugestimmt. Damit kommt eine Anwendung der MLI-Modifikationen auf die erfassten Doppelbesteuerungsabkommen ab dem 01.01.2025 in den Bereich des Möglichen.
Mit dem BEPS-MLI-Anwendungsgesetz wird der notwendige zweite Umsetzungsschritt vollzogen, damit das Multilaterale Instrument auf die von Deutschland gemeldeten DBA anwendbar wird (vgl. EY-Steuernachricht vom 15.02.2024). Der Bundestag entscheidet heute (16.05.2024) am späten Abend in zweiter und dritter Beratung über den eingebrachten Gesetzesentwurf. Eine Zustimmung gilt sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat als sicher. Der Zeitpunkt der Erstanwendung der MLI-Modifikationen auf die erfassten DBA hängt insbesondere davon ab, wann Deutschland bei der OECD den Abschluss der innerstaatlichen Umsetzung notifiziert.
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