Mit einem Maßnahmenpaket versucht die Europäische Kommission, die Mehrwertsteuer weiter ins digitale Zeitalter zu überführen. Im Fokus stehen die digitale Echtzeitmeldungen für innergemeinschaftliche und ggf. auch innerstaatliche Transaktionen, Plattformen in den Bereichen der Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung und die Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung.
Durch einen Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nebst Vorschlägen zur Änderung begleitender Verordnungen vom 08.12.2022 plant die Europäische Kommission weitreichende Schritte im Bereich der Mehrwertsteuer. Die verschiedenen Maßnahmen sollen zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar werden.
Als größte Änderung sticht der Wechsel zur elektronischen Rechnung in Kombination mit einem digitalen Meldesystem ins Auge. Elektronische Rechnungen sind nach bisherigem Recht nicht verpflichtend und bedürfen zudem der Zustimmung des Leistungsempfängers. Zukünftig sollen Mitgliedstaaten sie zum Standard machen dürfen. Das Zustimmungserfordernis des Leistungsempfängers soll entfallen. In diesem Zusammenhang wird auch die Definition der elektronischen Rechnung geändert. Diese Änderungen sollen ab 2024 anwendbar werden.
Für innergemeinschaftliche Umsätze ab 2028 sieht der Richtlinienvorschlag ein digitales Meldesystem vor. Es soll die Zusammenfassende Meldung ersetzen. Die digitale Meldung soll spätestens zwei Tage nach der Transaktion abgegeben werden müssen, was einer Echtzeitprüfung nahekommt. Die Mitgliedstaaten sollen auch die Möglichkeit bekommen, ein derartiges System für innerstaatliche Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen Unternehmern verpflichtend einzuführen.
Weiterhin möchte die Kommission durch neue Vorschriften die Betreiber von (Internet-)Plattformen in den Bereichen der Personenbeförderung und der Kurzzeitvermietung von Unterkünften bei der Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer in die Verantwortung nehmen. Die Plattformbetreiber sollen so behandelt werden, als ob sie die über ihre Plattform angebahnten, aber von dritten Unternehmern an dritte Kunden erbrachte Dienstleistungen selbst erhalten und erbracht hätten. Eine vergleichbare Regelung existiert bereits für Plattformen, über die Waren gehandelt werden. Weitere Änderungen sind in Bezug auf den e-Commerce geplant. Dazu ist eine Erweiterung der Lieferkettenfiktion für elektronische Schnittstellen vorgesehen. Sie soll zukünftig für alle unterstützen Warengeschäfte gelten. Diese Regelungen sollen ab 2025 anwendbar werden.
Auch plant die EU-Kommission die Registrierung für MwSt-Zwecke für alle Unternehmen zu vereinfachen, die ihre Dienstleistungen oder Produkte an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen. Aufbauend auf dem bereits bestehenden Modell einer einzigen Anlaufstelle für Online-Einkäufe würde der heutige Vorschlag es diesen Unternehmen ermöglichen, sich nur einmal in der gesamten EU registrieren zu lassen und ihre MwSt-Pflichten über ein einziges Online-Portal in einer einzigen Sprache zu erfüllen. Zusätzlich soll die Erhebung der Mehrwertsteuer durch die Schaffung einer obligatorischen zentralen Anlaufstelle für Einfuhren für bestimmte Plattformen erleichtert werden. Diese Änderungen sollen ab 2025 anwendbar werden.
Der Volltext des Richtlinienentwurfs und der Begleitdokumente steht Ihnen auf der Internetseite des Europäischen Kommission zur Verfügung.
Direkt den Dokumenten der EU-Kommission kommen Sie hier (englisch).
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