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Wie sich in der vorherigen Woche abgezeichnet hat, hat der Bundestag am 21.04.2021 den Gesetzesbeschluss zu den grunderwerbsteuerlichen Share Deals gefasst. Damit ist nach langer Diskussion der Weg zur Absenkung der Beteiligungsschwelle auf 90 Prozent und die Verlängerung der der Fristen auf zehn Jahre frei.
Erwartungsgemäß hat der Bundestag die bereits vorliegenden Empfehlungen des Finanzausschusses in einen Gesetzesbeschluss überführt. Diese entsprechen inhaltlich im Wesentlichen dem bereits seit dem 19.07.2019 vorliegenden Regierungsentwurf, angereichert um eine Börsenklausel (siehe eNewsletter Tax vom 15.04.2021).
Die neuen Regelungen sollen am 01.07.2021 in Kraft treten. Eine Zustimmung des Bundesrats gilt als wahrscheinlich.
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuerreform finden Sie im EY Real Estate Tax Alert.