Hoffnung auf mehr Bürokratieentlastung im Steuerrecht?

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Daniel Käshammer

Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 ein 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Das Paket beinhaltet neben der Erleichterung von Planungs- und Genehmigungsprozessen einige erfreuliche steuerliche Punkte. Wie realistisch die Chancen auf eine Umsetzung der Punkte, insbesondere im Hinblick auf das nahende Ende der Legislaturperiode ist, bleibt allerdings offen.

Bereits im Koalitionsausschuss vom 25.08.2020 verständigte sich die Koalition darauf, eine hochrangige Arbeitsgruppe zur Erarbeitung wichtiger Regelungsinhalte für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV einzusetzen. Nun wurden die wesentlichen Aspekte in einem 22-Punkte-Plan vom Bundeskabinett beschlossen. Die darin enthaltenen steuerlichen Punkte umfassen:

  • die schnellere Erteilung verbindlicher Auskünfte bei Steuerfragen,
  • zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
  • eine Angleichung der Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach AO und UStG,
  • Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT (Elektronische Übermittlung von sog. ESt4B-Mitteilungen),
  • die erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt,
  • ein Antragsverfahren zur Entstehung einer umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG und
  • den Wegfall der Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.

Die Angleichung der Umsatzschwellenberechnung für die originäre Buchführungspflicht nach § 141 AO an die Berechnung des Gesamtumsatzes i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG soll voraussichtlich über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bereits im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz umgesetzt werden.

Wie die anderen Punkte noch in dieser Legislatur angepackt werden sollen, und ob es dazu noch ein Bürokratieentlastungsgesetz IV geben soll, verrät der Beschluss des Bundeskabinetts nicht. Ein solches BEG IV könnte nur noch mit erheblicher Fristverkürzung auf den Weg gebracht werden und scheint im Hinblick auf die Vielzahl der zum Teil nicht ganz unstrittigen Punkte eher unwahrscheinlich.