Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 ein 22-Punkte-Paket für Bürokratieerleichterungen beschlossen. Das Paket beinhaltet neben der Erleichterung von Planungs- und Genehmigungsprozessen einige erfreuliche steuerliche Punkte. Wie realistisch die Chancen auf eine Umsetzung der Punkte, insbesondere im Hinblick auf das nahende Ende der Legislaturperiode ist, bleibt allerdings offen.
- die schnellere Erteilung verbindlicher Auskünfte bei Steuerfragen,
- zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden,
- eine Angleichung der Berechnungsmethoden für Kleinunternehmer-Umsatzschwellen nach AO und UStG,
- Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT (Elektronische Übermittlung von sog. ESt4B-Mitteilungen),
- die erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt,
- ein Antragsverfahren zur Entstehung einer umsatzsteuerlichen Organschaft gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG und
- den Wegfall der Pflicht zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen.
Die Angleichung der Umsatzschwellenberechnung für die originäre Buchführungspflicht nach § 141 AO an die Berechnung des Gesamtumsatzes i.S.d. § 19 Abs. 3 Satz 1 UStG soll voraussichtlich über einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bereits im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz umgesetzt werden.