Inflationsausgleich im Einkommensteuertarif angestoßen

Wie im Entlastungpaket III angekündigt hat das Bundeskabinett am 14.09.2022 eine Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 zum Ausgleich der sog. kalten Progression auf den Weg gebracht. Im Gesetzgebungsverfahren kann die Tarifreform, die allerdings den Eckwert für die sog. Reichensteuer unverändert lässt, noch an die derzeit steigenden Inflationsraten angepasst werden.

Die Details des Inflationsausgleichsgesetzes können Sie der EY Gesetzgebungsübersicht entnehmen. 

Inflationsausgleichsgesetz Übersicht


Der Volltext des Regierungsentwurfs steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.

Direkt zum Regierungsentwurf kommen Sie hier.

 

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