Jetzt wohl doch: Fristverlängerung bei der Grundsteuer bis zum 31.01.2023

Die Finanzministerkonferenz hat sich laut Pressemitteilungen am 13.10.2022 darauf verständigt, die Abgabefrist für die Erklärung zur neuen Hauptfeststellung bei der Grundsteuer vom 31.10.2022 auf den 31.01.2023 zu verlängern.

Lange Zeit hatten sich insbesondere die Finanzminister der Bundesländer gegen eine Fristverlängerung ausgesprochen. Angesichts niedriger Abgabequoten hat die Finanzministerkonferenz heute (13.10.2022) in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium doch noch den Weg für eine Fristverlängerung um drei Monate bis zum 31.01.2023 freigemacht.

Unmittelbar nach dem Beschluss der Finanzministerkonferenz haben mehrere Bundesländer die Fristverlängerung per Pressemitteilung angekündigt. Derzeit kann aber noch nicht bestätigt werden, dass alle sechzehn Länder Fristverlängerung gewähren werden.

 

Weitere Publikationen von EY
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen. 

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen. 


Reform der Grundsteuer

 

Aufgrund des Grundsteuer-Reform-Gesetzes sind sämtliche in Deutschland belegene Grundstücke auf den 1. Januar 2022 neu zu bewerten und die ermittelten Werte erstmalig elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln (sog. Grundsteuerwerterklärungen).