Kein Veto durch Bundesrat gegen Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie Kein Veto durch Bundesrat gegen Umsetzung der Umwand

Am 10.02.2023 hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) auch den Bundesrat passiert. Damit ist der nächste Schritt insbesondere für Änderungen im Umwandlungsgesetz (UmwG) mit Blick auf grenzüberschreitende Vorgänge erfolgt. 

Wie berichtet, hatte der Bundestag am 20.01.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie beschlossen (vgl. Steuernachricht vom 26.01.2023). Auf seiner Sitzung am 10.02.2023 hat auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt und davon abgesehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Gesetz nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.