Laut einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 soll die EEG-Umlage schon zum 01.07.2022 entfallen. Insgesamt kündigen SPD, Grüne und FDP 10 Entlastungsschritte an, darunter auch einige steuerliche Maßnahmen.
Der größte Punkt des Maßnahmepaketes ist die Abschaffung der EEG-Umlage bereits zum 01.07.2022. Laut Koalitionsvertrag sollte die Umlage, die derzeit 3,723 ct/kWh beträgt, erst sechs Monate später zum Jahresende 2022 auslaufen. In diesem Zusammenhang kündigt das Beschlusspapier u.a. auch an, Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind, ebenso wie die Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregeln mit Wirkung zum 01.01.2023 zu überprüfen und anzupassen. Details dieser angekündigten weitergehenden Anpassungen bleibt das Papier jedoch schuldig.
Rückwirkend zum 01.01.2022 sollen darüber hinaus Entlastungen im Einkommensteuerrecht umgesetzt werden. So soll der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro und der Grundfreibetrag von 9.984 Euro auf 10.347 Euro steigen. Fernpendler werden mit einer rückwirkenden Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent unterstützt, die bislang erst für 2024 vorgesehen war.
Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung in Kürze die gesetzgeberische Umsetzung der Beschlüsse in die Wege leiten wird.
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