Konsultationen zu BEPS Pillar 1 Amount A – “Draft Model Rules for Nexus and Revenue Sourcing”

Am 04.02.2022 hat die OECD einen Teilentwurf der Anwendungsregelungen zu Amount A der ersten Säule des BEPS 2.0 Projekts veröffentlicht und zu öffentlichen Konsultationen mit Stellungnahmefrist bis zum 18.02.2022 eingeladen.

Die Regelungen betreffend Amount A sind ein Teil der ersten Säule der OECD Vorschläge zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen aufgrund der Digitalisierung der Wirtschaft (BEPS 2.0) und dienen der Neuzuordnung von Besteuerungsrechten für einen Teil des Gewinns von besonders großen und hochprofitablen Unternehmen (globaler Umsatz größer 20 Mrd. Euro, Profitabilität größer als 10 Prozent) auf sog. Marktstaaten, also Jurisdiktionen, in denen Waren und Dienstleistungen konsumiert werden.

Zur Implementierung und Umsetzung von Amount A in nationale Gesetzgebungen entwickelt die Task Force on the Digital Economy (TFDE) der OECD sog. Model Rules. Das nunmehr veröffentlichte und den Konsultationen zugrunde liegende Dokument beinhaltet dabei einen Ausschnitt dieser Anwendungsregelungen im Entwurf, welcher sich mit der Feststellung steuerlicher Anknüpfungspunkte in den jeweiligen Jurisdiktionen (Nexus) im Zusammenhang mit den Einnahmequellen befasst.

Der Nexus Test soll dabei festlegen, welche Staaten ein Recht auf die Besteuerung eines Teils des Gewinnes von Unternehmen haben. Eine Steuer kann demnach erhoben werden, wenn ein Unternehmen einen gewissen Umsatz in einem Land generiert, wobei die Grenzwerte vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) eines Landes abhängen. Länder mit einem BIP in Höhe von mindestens 40 Mrd. Euro haben ein Besteuerungsrecht, wenn der Umsatz mindestens 1 Mio. Euro beträgt. Bei einem Bruttoinlandsprodukt von weniger als 40 Mrd. Euro können bereits Umsätze ab 250.000 Euro besteuert werden.

Um den Umsatz in einem Land zu ermitteln, enthalten die Model Rules ferner spezifische Vorgaben, wie dieser Umsatz ermittelt wird (Revenue Sourcing Rules). Dabei erfolgt die Ermittlung der Umsätze transaktionsbasiert für bestimmte Kategorien von Umsätzen: Fertigprodukte, Komponenten, Dienstleistungen, immaterielle Wirtschaftsgüter, Immobilien, staatliche Zuschüsse und andere nichtkundenbezogene Umsätze. Dazu werden pro Umsatzkategorie Indikatoren angegeben, die möglichst genau den Endkundenumsatz reflektieren sollen oder es werden – wo dies nicht möglich ist – Angaben zu alternativen Verteilungsschlüsseln gemacht. Sofern eine Transaktion Umsätze erzielt, die in mehr als eine Kategorie fallen, ist das Hauptmerkmal der Einnahmequelle entscheidend.

Die OECD ist sich der Komplexität dieser Aufgabenstellung für die betroffenen Unternehmen durchaus bewusst, weswegen auch der Hinweis erfolgt, dass für die Überprüfung der Anwendung der Regelungen und der Ermittlung der Umsätze ein systemischer Review angedacht ist, d.h. betroffene Unternehmen müssen über ein entsprechendes internes Kontrollsystem verfügen, das den konzeptionellen Ansatz der Anwendung der Revenue Sourcing Rules, der Datenermittlung und Kontrollen zwecks Überprüfung der Richtigkeit der Daten darlegt.

Weitere Teilregelungen zu Amount A sind für die kommenden Monate angekündigt. Ein Dokument zur öffentlichen Konsultation des Amount B soll Mitte 2022 veröffentlicht werden. Und auch für die Umsetzung der zweiten Säule des BEPS 2.0 Projekts sind weitere Dokumente und eine öffentliche Konsultation vorgesehen (Februar/März 2022). Die neben den GLoBE Rules vorgesehene Subject to Tax Rule (STTR) erhält eigene Anwendungsregelungen und einen Kommentar, deren Veröffentlichung im Entwurf ebenfalls im März 2022 zu erwarten ist sowie die Möglichkeit einer öffentlichen Konsultation für deren Umsetzung mittels eines Multilateralen Instruments. An dem grundsätzlichen Inkrafttreten beider Säulen mit Beginn des Jahres 2023 will die OECD weiter festhalten.

Direkt zu den OECD Draft Rules for Nexus and Revenue Sourcing kommen Sie hier.

 

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