Im Vorfeld der Bundesratsstellungnahme zum 4. Corona-Steuerhilfegesetz gibt es überraschende Positionierungen der Ausschüsse des Bundesrats. Eine Mehrheit der Länder-Finanzminister will auf die Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten verzichten. Die degressive AfA für 2022 sieht man dagegen kritisch.
Am 08.04.2022 gibt der Bundesrat seine Stellungnahme zum 4.Corona-Steuerhilfegesetz (vgl. Steuernachrichten vom 17.02.2022) ab. Überraschend schlagen der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer vor, ab dem laufenden Veranlagungszeitraum auf die derzeitige Abzinsung Verbindlichkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.H.v. 5,5 Prozent generell zu verzichten. Bei der Abzinsung von bestimmten Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e soll es dagegen bleiben.
Darüber hinaus äußert der Finanzausschuss des Bundesrats aufgrund der angespannten Haushaltslage deutliche Kritik an der Anwendung der degressiven AfA auch für 2022 und fordert einen finanziellen Ausgleich durch die Bundesregierung. Darüber hinaus schlagen die Länder-Finanzminister vor, die im Regierungsentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes vorgesehenen Fristverlängerungen u.a. für die Abgabe von Steuererklärungen nochmals auszuweiten. Insbesondere die Fristen mit Bezug zu den Besteuerungszeiträumen 2021 und 2022 sollen grundsätzlich im Vergleich zum Regierungsentwurf nochmals um jeweils zwei weitere Monate verlängert werden. Des Weiteren sollen auch für den Besteuerungszeitraum 2023 erstmals Fristverlängerungen gewährt werden.
Erfahrungsgemäß werden in die finale Stellungnahme des Bundesrats nicht alle Vorschläge der Ausschüsse übernommen. Ob die Koalition im Bund ihrerseits die Anregungen der Länderkammer aufnimmt, wird sich im weiteren parlamentarischen Verfahren zeigen.
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