Mehr als 130 Staaten für neue Weltsteuerordnung

Nach einer heute, am 01.07.2021, veröffentlichten Pressemitteilung der OECD haben sich 130 der 139 Staaten und Gebiete des Inclusive Frameworks on BEPS auf das Rahmenkonzept für eine neue Weltsteuerordnung geeinigt. Es beinhaltet eine gerechtere Verteilung der Besteuerungsrechte und einen globalen Mindeststeuersatz.

Im Vorfeld zum anstehenden G20-Gipfel zeigt sich nach der jüngsten Zustimmung der G7 auch ein breiter Konsens im Rahmen des Inclusive Framework ob BEPS. Von den 139 Staaten und Gebieten des Inclusive Frameworks konnten sich 130 Staaten und Gebiete zu einer bejahenden Stellungnahme zu den OECD-Plänen durchringen. Laut Angaben der OECD decken die zustimmenden Staaten und Gebiete 90 Prozent des weltweiten BIP ab. Ungarn, Estland und Irland als Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Barbados, Kenia, Nigeria, Peru, Sri Lanka und der unabhängige Karibikstaat St. Vincent und die Grenadinen haben sich der gemeinsamen Stellungnahme nicht angeschlossen.

Die Stellungnahme der OECD vom 01.07.2021 setzt diverse Eckpfeiler für die neue Weltsteuerordnung. Ein detaillierter Implementierungsplan wird für Oktober 2021 in Aussicht gestellt. 

Hinsichtlich Säule 1, der Neuverteilung der Besteuerungsrechte, soll sich der Anwendungsbereich auf multinationale Unternehmen mit weltweiten Umsätzen von über 20 Milliarden Euro und einer Profitabilität von über 10 Prozent erstrecken. Im Zeitablauf ist eine Reduzierung der Schwelle auf 10 Milliarden Euro angedacht. Ein neuer steuerlicher Anknüpfungspunkt („Nexus“) soll in Marktstaaten entstehen (Amount A), wenn Unternehmen im Anwendungsbereich mehr als 1 Million Euro Umsatz in diesem Markt erwirtschaften. In Staaten mit einem BIP von weniger als 40 Milliarden Euro soll die Schwelle bereits bei 250.000 Euro liegen. Zwischen 20-30 Prozent des Gewinns, der eine 10-prozentige Gewinnmarge übersteigt, soll dann den Marktstaaten zugeteilt werden. Ebenfalls konnte man sich auf eine Vereinfachung und Straffung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei Marketing- und Vertriebsaktivitäten einigen. Dies soll von Mechanismen zur Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten flankiert werden.

Im Rahmen von Säule 2, der globalen effektiven Mindestbesteuerung, konnte Einigung zu einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 Prozent gefunden werden. Betroffen davon sollen multinationale Unternehmen werden, deren Umsätze über 750 Millionen Euro liegen. Umgesetzt werden soll die Mindestbesteuerung durch die bereits in den Blueprints des vergangenen Jahres dargestellten GloBE Regeln, welche durch nationale Hinzurechnungsbesteuerungsnormen und Betriebsausgabenabzugsverbote implementiert werden sollen. Auch eine ‚Subject to tax Rule‘ ist vorgesehen.

Vorbehaltlich einer Zustimmung des Inclusive Frameworks soll Säule 2 noch im Jahr 2022 in den einzelnen Staaten und Gebieten in Kraft treten. Eine Anwendung ist ab 2023 vorgesehen. Gleiches gilt für ein Multilaterales Instrument, welche Amount A aus Säule 1 umsetzen soll. Die Mindestbesteuerung ist als „gemeinsamer Ansatz“ zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des Inclusive Frameworks nicht verpflichtet sein werden, die Regelungen zu implementieren. Jedoch verpflichten sie sich dazu, die Anwendung der Regeln zu akzeptieren, wenn andere Mitglieder die angesprochenen Regelungen in ihr Recht umsetzen.

Die aktuell vorliegende Stellungnahme stellt keine verbindliche Implementierung dar. Auch liegt der Implementierungsplan noch nicht endgültig vor und weitere Details müssen noch ausgearbeitet werden. Die G20-Finanzminister werden das Ergebnis und die heutige Stellungnahme bei ihrem Treffen am 9./10.07.2021 in Venedig behandeln. Eine Zustimmung zu den Plänen ist zu erwarten. Interessanter wird dann der für Oktober angekündigte Implementierungsplan. Ab 2023 könnten Unternehmen neue Regelungen anwenden müssen.

Der Volltext der Stellungnahme steht Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung.

Direkt zur Stellungnahme kommen Sie hier (englisch).

Zu einer Pressemitteilung des BMF kommen Sie hier.