Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung kurz- und langfristige Ziele für die Unternehmensbesteuerung in der EU festgelegt. Darin enthalten sind Vorschläge zu einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage, neue Reporting-Pflichten zu den effektiven Steuersätzen großer Unternehmen sowie ein härteres Vorgehen gegen Briefkastenfirmen. Auch zu der bevorstehenden Einigung beim BEPS 2.0-Projekt äußert sich die Kommission.
Die Steueragenda ist Teil der „Communication on Business Taxation for the 21st Century“ und wurde von der EU-Kommission am 18.05.2021 veröffentlicht. Zu vier Aktionspunkten hat die Kommission angekündigt, in den nächsten zwei Jahren Gesetzesvorschläge zu formulieren:
- Aktionspunkt 1: Verpflichtende Offenlegung der effektiven Steuersätze für große Unternehmen in der EU.
- Aktionspunkt 2: Verschärfung der Bekämpfung von Steuervermeidung bei Briefkastenfirmen durch eine neue Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD 3).
- Aktionspunkt 3: Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Verlustrücktrags zur Abmilderung der Auswirkungen der Covid-19 Krise.
- Aktionspunkt 4: Steuerliche Vorteile für die Finanzierung durch Eigenkapital gegenüber Fremdkapital (Debt Equity Bias Reduction Allowance, „DEBRA“).
Darüber hinaus enthält die Agenda der Kommission auch Erwägungen einer gemeinsamen steuerlichen Bemessungsgrundlage innerhalb der EU, einschließlich der Neuverteilung von Besteuerungsrechten an dieser Bemessungsgrundlage. Dieser Reformplan soll den Vorschlag aus 2011 einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) ersetzen. Die EU-Kommission macht zudem Vorschläge für die Implementation des OECD BEPS 2.0-Projekts. Pillar 1 und Pillar 2 sollen demnach EU-weit per Richtlinien einheitlich umgesetzt werden. Für Pillar 2 behält sich die Kommission gemäß der Mitteilung vor, auch „notwendige Anpassungen“ an bestehenden Richtlinien, wie beispielsweise ATAD, vorzunehmen.
Unabhängig von den Überlegungen zu der Umsetzung einer möglichen Pillar 1 angelehnten Besteuerung digitalisierter Geschäfte, will die Kommission am 14.07.2021 einen gesonderten Vorschlag zur Erhebung einer „digital levy“ vorstellen. Diese auf breiter Bemessungsgrundlage basierende Digitalabgabe würde parallel zu der Pillar 1 Besteuerung bestehen.
Aufgrund der Herausforderungen durch das EU-Einstimmigkeitsprinzip in der Steuergesetzgebung bleibt die weitere Umsetzung der Vorschläge abzuwarten.
Weitere Informationen zur steuerpolitischen Agenda der EU-Kommission finden Sie im EY Global Tax Alert.
Direkt zum Tax Alert in englischer Sprache kommen Sie hier.