Mit der Vorlage des Regierungsentwurfs zum BEPS-MLI-Anwendungsgesetz vom 07.02.2024 wird das Gesetzgebungsverfahren, welches die gleichzeitige Umsetzung der BEPS-Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in neun Doppelbesteuerungsabkommen sicherstellen soll, eingeleitet. Einen aktuellen Überblick über das deutsche DBA-Netzwerk gibt das jährliche BMF-Schreiben zum Stand der DBA-Verhandlungen.
Obwohl das MLI bereits am 01.04.2021 in Deutschland in Kraft getreten ist, sind die Änderungen im Sinne des BEPS-Projekts bisher nur in einem Teil der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) realisiert worden (vgl. EY-Steuernachricht vom 21.12.2023). Dies liegt einerseits daran, dass sich Deutschland für eine zeitaufwendige zweistufige Methode zur nationalen Umsetzung des MLI entschieden hat. Erst durch den nun initiierten zweiten Umsetzungsschritt können die Modifikationen i.S.d. MLI wirksam werden. Die Bundesregierung hat am 07.02.2024 einen entsprechenden Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 (BGBl. 2020 II, S. 946) und weiterer Maßnahmen (BEPS-MLI-AnwG) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Darüber hinaus ist Deutschland dazu übergegangen, die DBA-relevanten Aktionspunkte des BEPS-Projekts nach und nach in bilateralen DBA-Verhandlungen in das deutsche DBA-Netzwerk zu überführen. Für das MLI, das eigentlich zur Beschleunigung dieses Prozesses entwickelt wurde, sieht die Bundesregierung derzeit nur noch 14 DBA vor. Lediglich für neun dieser DBA initiiert das BEPS-MLI-AnwG nun den zweiten Umsetzungsschritt. Dies betrifft die DBA mit den Ländern Kroatien, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Japan, Malta, Slowakei und Spanien.
Das Gesetzgebungsverfahren zum BEPS-MLI-AnwG wird voraussichtlich innerhalb des ersten Halbjahres 2024 abgeschlossen werden. Anschließend notifiziert die Bundesregierung bei der OECD den Abschluss der innerstaatlichen Umsetzung des MLI. Aus dem Datum des Eingangs der Notifikation bei der OECD ergeben sich dann die konkreten Anwendungszeitpunkte der MLI-Regelungen. Erfolgt die Notifikation z.B. im Juli 2024, würden die Änderungen des MLI bei den neun im BEPS-MLI-AnwG benannten Vertragsstaaten für im Abzugswege erhobene Steuern zum 01.01.2025 und für alle anderen für Veranlagungszeiträume erhobenen Steuern grundsätzlich zum 01.01.2026 wirksam werden, sofern nicht zu einzelnen der DBA eine Fristverkürzung notifiziert wird.
Parallel zur Umsetzung des BEPS-MLI verhandelt Deutschland DBA-Modifikationen im Sinne des MLI auch weiterhin bilateral. Eine Übersicht zum aktuellen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und laufender Verhandlungen bietet das BMF-Schreiben vom 15.01.2024.
Der Volltext des Schreibens zum Stand der DBA steht Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
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