Nächster Schritt zur Ratifikation des CbCR-Abkommens mit den USA

Deutschland und die USA wollen den bilateralen Austausch länderbezogener Berichte auf eine dauerhafte Grundlage stellen. Nun hat das Kabinett am 02.11.2022 den Regierungsentwurf zur Ratifikation des schon in 2020 unterzeichneten Abkommens beschlossen.

Damit der gegenseitige Austausch länderbezogener Berichte mit den USA auch mittels des automatischen Informationsaustauschs erfolgen kann, wurde am 14.08.2020 ein entsprechendes Regierungsabkommen zwischen Deutschland und den USA zum sog. „automatischen Austausch" abgeschlossen. Am 02.11.2022 hat nun das Kabinett den Regierungsentwurf eines für die Ratifikation erforderlichen Umsetzungsgesetzes beschlossen (vgl. auch Steuernachricht vom 25.08.2022). Mit dem Kabinettsbeschluss wurde damit das förmliche Gesetzgebungsverfahren zur Ratifikation des Abkommens eingeleitet.

Nach Abschuss des Gesetzgebungsverfahrens muss Deutschland den USA diesen Abschluss noch notifizieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. Außerdem ist für die Aufnahme des Informationsaustausches eine ergänzende Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über Details des Informationsaustausches nötig.