Neues zum CbCR mit den USA und Barbados

Am 09.02.2023 hat der Bundestag dem Umsetzungsgesetz zum bilateralen Abkommen über den Austausch länderbezogener Berichte mit den USA zugestimmt. Eine Ratifikation des Abkommens im laufenden Jahr dürfte damit wahrscheinlich sein.

Unabhängig vom laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines öffentlichen Country-by-Country Reportings (CbCR) wird auch das Abkommensnetzwerk zum Austausch der CbCR nach § 138a AO, die lediglich der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt werden, weiter ausgebaut. Hierzu hat der Bundestag am 09.02.2023 das aus dem Jahr 2020 stammende bilaterale Abkommen mit den USA zum automatischen Austausch länderbezogener Berichte bestätigt (vgl. Steuernachricht vom 03.11.2022). Nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrats kann die Bundesregierung den USA die innerstaatliche Umsetzung des Abkommens notifizieren, damit das Abkommen in Kraft treten kann. Auf eine Frage der CDU/CSU-Fraktion erklärte die Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestages, eine Informationsaustauschrunde mit den USA könne ab dem 31.03.2023 beginnen.

Das bilaterale Abkommen mit den USA ist notwendig, weil die USA nicht der mehrseitigen (multilateralen) Vereinbarung vom 27.01.2016 beigetreten sind, über die der automatische CbCR-Austausch grundsätzlich mit Drittstaaten abgewickelt wird. Bislang wurden die CbCR zwischen Deutschland und den USA auf Basis des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht, was jährliche Erklärungen der beiden Staaten erforderlich machte. Innerhalb der EU werden die CbCR grundsätzlich auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie ausgetauscht. Der zwischenstaatliche Austausch der Berichte ist erforderlich, damit inländische Konzerngesellschaften sich auf einen in einem anderen Staat abgegebenen Bericht berufen können.

Treten neue Teilnahmestaaten der o.g. mehrseitigen Vereinbarung bei, wird dies jährlich über eine Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung in deutsches Recht transformiert. Am 10.02.2023 soll der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung zustimmen. Damit soll Barbados in den Kreis der Drittstaaten aufgenommen werden, mit denen CbCR automatisch ausgetauscht werden.

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