OECD mit erstem Aufschlag zu Krypto-Meldepflichten

Am 22.03.2022 hat die OECD im Rahmen einer öffentlichen Konsultation einen ersten Aufschlag zu Meldepflichten im Krypto-Bereich präsentiert. Ergänzt wird er von Änderungsvorschlägen für den Common Reporting Standard (CRS).

Was in der sog. Krypto-Welt an besteuerungsrelevanten Sachverhalten vor sich geht, unterliegt nach Auffassung der OECD derzeit möglicherweise nur einer begrenzten regulatorischen Aufsicht. In diesem Zuge hat die OECD das CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) entwickelt, welches jetzt zur öffentlichen Diskussion steht. Es besteht aus Modellregelungen (inklusive Kommentaren) zur Sammlung von Informationen von ansässigen Krypto-Asset-Intermediären, einem Rahmenkonzept zum Austausch dieser Informationen sowie technischen Lösungen zum tatsächlichen Austausch der Informationen.

Die Musterregelungen des CARF sind in vier Blöcke eingeteilt. Der erste Block widmet sich dem Anwendungsbereich. Er definiert, welche Krypto-Assets betroffen sind. Blöcke zwei und drei legen die meldepflichtigen Intermediäre sowie die meldepflichtigen Transaktionen fest. Der vierte und letzte Block enthält Sorgfaltspflichten der Intermediäre im Rahmen der Identifikation ihrer Nutzer.

Zusammenfassend schlägt die OECD vor, dass besteuerungsrelevante Informationen über relevante Krypto-Assets ausgetauscht werden sollen. Gemeint ist dabei jedes Krypto-Asset, das nicht in einem Closed-Loop-System gehalten wird oder eine digitale Zentralbankwährung ist. Damit wählt die OECD einen weiten Anwendungsbereich, der explizit zur Diskussion gestellt wird. Als berichterstattende Intermediäre schlägt sie ansässige Unternehmen vor, die Dienstleistungen von Börsengeschäften mit relevanten Krypto-Assets für oder im Namen von Kunden erbringen. Meldepflichtig sein sollen:

  • der Tausch zwischen Krypto-Assets und FIAT-Währungen,
  • der Tausch zwischen Krypto-Assets,
  • bestimmte Transaktionen im Einzelhandel und
  • der Transfer von Krypt-Assets.

Die zu sammelnden Informationen müssen teilweise lediglich vom meldepflichtigen Intermediär ausgelesen werden. Teilweise müssen die Intermediäre die Information jedoch auch erst ermitteln und anhand bestimmter Vorgaben aggregieren. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten sollen Intermediäre Selbstauskünfte von ihren Nutzern einholen, die auch durch die Geldwäschegesetze und „Know-Your-Customer“-Regularien vorgegeben werden.

Ergänzt wird das CARF von Vorschlägen im Common Reporting Standard. Seit 2014 trägt dieser dazu bei, die Steuertransparenz, insbesondere bei Finanzkonten zu erhöhen. Die Vorschläge zielen auf eine Erweiterung des Anwendungsbereichs. Erfasst werden dann auch digitale Zentralbankwährungen (sog. CBDCs) sowie Derivate, die sich auf Krypto-Assets beziehen und in Depotkonten und Investmentgesellschaften gehalten werden, die in Krypto-Assets investieren. Im Ergebnis soll ein effizientes Zusammenspiel zwischen CRS und CARF gewährleistet werden. Daneben sollen die Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht und die Meldeergebnisse im Rahmen des derzeitigen CRS verbessert werden.

Interessierte können bis zum 29.04.2022 Stellungnahmen abgeben.

Wie auch schon im Bereich der Meldepflichten für Plattformbetreiber arbeiten sowohl OECD als auch die Europäische Union an Meldepflichten im Krypto-Bereich. Die OECD hat nun den ersten Aufschlag gemacht. Im ersten Halbjahr 2022 wird zudem ein Vorschlag zur Ergänzung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC) erwartet. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Vorgaben zu DAC8 zwingend umsetzen. Die Modellregelungen der OECD sind dagegen lediglich Vorschläge. Hier können Staaten frei entscheiden, wie sie die Regelungen national umsetzen.

Der Volltext des öffentlichen Konsultationsdokuments steht Ihnen auf der Internetseite der OECD zur Verfügung.

Direkt zum Konsultationsdokument kommen Sie hier.

 

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