OECD veröffentlicht Safe Harbour Regelungen zu Pillar 2 und weitere Dokumente

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21 Dezember 2022

Genau ein Jahr nach Veröffentlichung der GloBE Model Rules zu BEPS Pillar 2 hat die OECD weitere Dokumente zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer herausgebracht. Von besonderer Bedeutung sind dabei die sog. Safe Harbour Regelungen. Neben zwei Konsultationspapieren zu Pillar 2 zu den Themen „GloBE Information Return“ sowie „Tax Certainty“ wurde zudem ein Konsultationspapier zu Pillar 1 veröffentlicht, welches den Umgang mit bestehenden bzw. noch geplanten Digitalsteuern beinhaltet.

Am 20.12.2022 hat die OECD ein umfangreiches Paket mit Dokumenten zur Umsetzung der zwei Säulen des sog. BEPS 2.0 Projektes veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Global Anti-Base Erosion (GloBE)-Regelungen (Pillar 2) und beinhaltet die Themen „Safe Harbours and Penalty Relief“, „GloBE Information Return“ sowie „Tax Certainty for the GloBE Rules“.

In den Leitlinien zu den Safe Harbours ist eine Regelung für einen Übergangszeitraum hervorzuheben, welcher alle Wirtschaftsjahre, die bis einschließlich 31.12.2026 beginnen und spätestens zum 30.06.2028 enden, umfasst. Diese temporären Safe Harbours sollen angewandt werden, wenn die Unternehmensgruppe auf Basis bestehender CbCR- und Finanzdaten die Unterschreitung relevanter Schwellenwerte darlegen kann. Entsprechend soll der temporäre Safe Harbour in den ersten Jahren nach ihrer Umsetzung die Anwendung der GloBE Model Rules vereinfachen. Nach dem temporären CbCR Safe Harbour soll für den Übergangszeitraum keine Top-up Tax erhoben werden, wenn

  • in einem Staat der nach den CbCR-Regeln ermittelte Umsatz weniger als 10 Mio. Euro und der Gewinn weniger als 1 Mio. Euro beträgt, oder
  • die effektive Steuerquote (effective tax rate, ETR, berechnet nach den in der Rechnungslegung ermittelten Steuern, die zugleich als Covered Taxes i.S.v. Pillar 2 qualifizieren, geteilt durch das nach CbCR-Regeln ermittelte Einkommen) in einem Staat bei oder über 15 Prozent (in 2023 und 2024), 16 Prozent (in 2025) bis 17 Prozent (in 2026) liegt oder
  • das nach CbCR-Regeln ermittelte Einkommen in einem Staat kleiner ist als der Betrag der sog. Substance-based Income Exclusion.

Zur Entwicklung permanenter Safe Harbours in Form von vereinfachten Berechnungsmaßgaben für unwesentliche Konzerneinheiten stellt die OECD zudem ein regulatorisches Gerüst vor. Des Weiteren enthält das Dokument „Safe Harbours and Penalty Relief“ Handlungsempfehlungen für die Staaten zu einer angemessenen Reduzierung möglicher Sanktionen in der Frühphase der Umsetzung der GloBE-Regelungen, sofern der multinationale Konzern hinreichende Maßnahmen hinsichtlich ihrer Anwendung vorweisen kann. Arbeiten an weiteren Vereinfachungen der Model Rules – auch in Form zusätzlicher Safe Harbours für die sog. Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) – sind ausdrücklich angekündigt.

Die zwei weiteren Dokumente im Bereich der Umsetzung von Pillar 2 veröffentlicht die OECD zur öffentlichen Konsultation mit Stellungnahmefrist bis zum 03.02.2023. Der dabei erbetene Input soll zum einen den Umfang und die Art der Informationen betreffen, welche der multinationale Konzern für den sog. GloBE Information Return zu erfassen und zu erklären hat, sowie diesbezügliche Vereinfachungen und ggf. alternative Datenpunkte. Zum anderen werden im Dokument „Tax Certainty for the GloBE Rules“ Mechanismen der Streitvermeidung und -beilegung beleuchtet sowie mögliche nächste Schritte in deren Weiterentwicklung aufgezeigt, ebenfalls mit der Möglichkeit eines inhaltlichen Beitrags durch Stakeholder zu diesem Thema. Dies beinhaltet insbesondere auch Fragen der Entstehung von Doppelbesteuerung durch die GloBE-Regelungen sowie mögliche Szenarien, in denen Staaten eine unterschiedliche Interpretation oder Auffassung zu deren Anwendung haben könnten.

Bei der Veröffentlichung zu Pillar 1 und dem Ziel der Neuzuordnung von Besteuerungsrechten auf Marktstaaten handelt es sich um Ausführungen zum Umgang mit bestehenden bzw. zukünftigen Digitalsteuern und ähnlich gerichteten Regelungen. Der Entwurf einer diesbezüglichen Multilateral Convention (MLC) stellt auf den im Rahmen von Pillar 1 vereinbarten Mechanismus ab, der bei erfolgreicher Umsetzung der Säule eine Abschaffung jeglicher nationalen Maßnahmen in diesem Umfeld zur Folge haben soll. Diese Bedingung sei essenziell für eine erfolgreiche Umsetzung der übergreifenden Intention von Pillar 1, der Stabilisierung des internationalen Steuersystems. Im Entwurf enthält das MLC spezifische Regelungen zu drei Bereichen: Erstens die Verpflichtung, bestehende und in einem Annex zum MLC aufgeführte Maßnahmen zurückzunehmen bzw. nicht mehr anzuwenden; zweitens die Definition von Maßnahmen, welche zukünftig nicht mehr eingeführt werden sollen; drittens einen Mechanismus, der die Zuordnung von Amount A Steuersubstrat unterbindet, sollte eine Jurisdiktion gegen die erstens genannte Verpflichtung verstoßen. Das Dokument „Pillar One – Amount A: Draft Multilateral Convention Provisions on Digital Services Taxes and other Relevant Similar Measures“ ist ebenfalls zur öffentlichen Konsultation vorgesehen, die Stellungnahmefrist endet hier am 20.01.2023. Die OECD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der Veröffentlichung des Dokuments zu Amount B (vgl. Steuernachricht vom 15.12.2022) die Konsultationen zu allen inhaltlichen Bausteinen von Pillar 1 abgeschlossen seien.

Als weitere Schritte im Umsetzungsplan von BEPS 2.0 kündigt die OECD fortlaufende Teilveröffentlichungen zur sog. „Administrative Guidance“ der globalen Mindeststeuer für Anfang 2023 an. Ferner wird weiterhin an der Finalisierung der „Subject to Tax Rule“ (STTR) sowie deren Umsetzung mittels eines Multilateralen Instruments gearbeitet.

Direkt zu den OECD Dokumenten kommen Sie hier:

Pillar One – Amount A: Draft Multilateral Convention Provisions on Digital Services Taxes and other Relevant Similar Measures

Safe Harbours and Penalty Relief: Global Anti-Base Erosion Rules (Pillar Two)

Pillar Two – GloBE Information Return

Pillar Two – Tax Certainty for the GloBE Rules

Alle Informationen zu den Veröffentlichungen können Sie auch der OECD Website entnehmen.

 

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