Die am 11.11.2021 im EU-Parlament erzielte Mehrheit für die Ergänzung der EU-Bilanzrichtlinie bringt eine im April 2016 von der EU-Kommission ergriffene Initiative zum Abschluss. Großunternehmen müssen danach zukünftig eine öffentliche Länderberichterstattung vorlegen.
Der Rat der EU hatte dem im Sommer gefundenen Kompromiss bereits am 28.09.2021 zugestimmt (vgl. Steuernachricht vom 30.09.2021). Die genaue Umsetzungs- und Anwendungsfrist ergibt sich aus dem Zeitpunkt der als nächstes anstehenden Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU.
Die neue Transparenzpflicht gilt für multinationale Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils einen konsolidierten Konzernumsatz von über 750 Mio. Euro vorweisen. Diese sollen künftig pro Mitgliedstaat u.a. Angaben zu den angefallenen Ertragsteuern, der Zahl der Beschäftigten, dem Vorsteuergewinn und der Art der Geschäftstätigkeit veröffentlichen. Für Drittstaaten müssen die entsprechenden Zahlenwerte nur aggregiert angegeben werden, es sei denn, ein Steuerhoheitsgebiet wird jeweils zum 1. März auf der sog. EU Blacklist oder zum gleichen Stichtag zwei Jahre in Folge auf der grauen Liste der EU geführt. Die Unternehmen haben im Rahmen einer Schutzklausel das Recht, sensible Informationen bis zu fünf Jahre zurückzuhalten.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem englischsprachigen EY Alert „European Parliament provides final approval needed for formal adoption of public CbCR Directive“.
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