Polen veröffentlicht einen Gesetzentwurf zur Umsetzung einer globalen Mindeststeuer (BEPS Pillar 2). Das Gesetz soll voraussichtlich im dritten Quartal 2024 verabschiedet werden und ab dem 01.01.2025 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält u.a. die Option der rückwirkenden Anwendung bestimmter Ausnahmeregelungen wie Safe Harbour Rules ab dem 01.01.2024.
Mit der Veröffentlichung des umfangreichen Gesetzentwurfes hat nun auch Polen den nächsten Schritt zur Umsetzung der globalen Mindeststeuer getan. Insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Möglichkeit, bestimmte Ausnahmeregelungen bereits ab 2024 anwenden zu können, sollte der Gesetzentwurf entsprechend frühzeitig analysiert werden.
Weitere Informationen und Handlungsbedarf können Sie dem Global Tax Alert entnehmen.
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