Rahmenregeln für globale Mindestbesteuerung veröffentlicht

Die heute von der OECD veröffentlichten sog. „Model Rules“ zur zweiten Säule des BEPS 2.0 Projekts stecken einen Rahmen für die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung. Die Staaten des Inclusive Framework sollen bereits im Laufe des Jahres 2022 die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben. Ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission ist für den 22.12.2021 angekündigt.

Bereits im Oktober 2021 hatte sich die Staatengemeinschaft des Inclusive Framework on BEPS in einem gemeinsamen Statement auf die wichtigsten Eckpunkte des BEPS 2.0 Projekts zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie zu den besonderen Herausforderungen durch die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft bei der Besteuerung geeinigt. Dieser aus zwei Säulen bestehende Ansatz fokussiert zum einen auf die Neuverteilung von Besteuerungsrechten auf die sog. Marktstaaten und zum anderen auf eine globale effektive Mindestbesteuerung (Säule 2).

Heute, am 20.12.2021, veröffentlichte die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Musterregeln zu dieser zweiten Säule mit dem Ziel, für große internationale Konzerne (> 750 Mio. EUR Umsatz) in jedem Staat ihrer operativen Tätigkeit eine effektive Mindestbesteuerung von 15% zu realisieren („GloBE Model Rules Pillar 2“).

Dafür soll im Rahmen koordinierter Regeln eine sog. top-up tax etabliert werden, welche durch die einzelnen Staaten des Inclusive Framework auf nationaler Ebene erhoben wird, sofern das Mindestbesteuerungsniveau von effektiv 15% in einzelnen Ländern nicht erreicht ist. Konkret erfolgt dies über eine Regel zur Nachversteuerung von niedrig besteuerten Einkünften („Income Inclusion Rule – IIR“) nachgelagerter Gesellschaften auf Ebene der obersten Konzerngesellschaft, die in einem Land mit IIR ansässig ist und eine Backstop Regel zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs, soweit die ermittelte top-up tax nicht vollständig über die IIR erhoben werden kann („Undertaxed Payments Rule – UTPR“), die zusammen als "GloBE-Regeln" bezeichnet werden. Die Model Rules definieren insofern den Anwendungsbereich und legen die wichtigsten Berechnungsmechanismen für die Ermittlung des effektiven Steuersatzes in einem Staat sowie der top-up tax selbst fest. Ferner werden u.a. Auswirkungen von Umstrukturierungen im Konzern, Besonderheiten bei spezifischen Besteuerungsregimen und die Behandlung von transparenten bzw. hybriden Gesellschaften erläutert.

Für Anfang 2022 ist zudem die Veröffentlichung eines Kommentars zu den Model Rules angekündigt, welcher u.a. auch auf das Zusammenspiel mit der US-amerikanischen Global Intangible Low-Taxed Income Regelung (GILTI) eingehen soll. Ebenfalls soll ein konkretes Regelungswerk zur administrativen Umsetzung der GloBE rules sowie einer „Subject To Tax Rule (STTR)“ ergehen. Letztere beinhaltet Änderungen an bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen und soll mittels eines multilateralen Instruments eingeführt werden. Öffentliche Konsultationen zur gesamten Umsetzung der Säule 2 sind für Februar bzw. März 2022 avisiert.

Die GloBE-Regeln sind als gemeinsamer Ansatz konzipiert, was bedeutet, dass die Mitglieder des Inclusive Framework nicht verpflichtet sind, die GloBE-Regeln zu übernehmen. Entscheiden sie sich jedoch für die Anwendung, sollen sie die Regeln in einer Weise in ihren nationalen Rechtsvorschriften umsetzen und verwalten, die mit den Model Rules übereinstimmt. Die Mitglieder des Inclusive Framework sind außerdem verpflichtet, die Anwendung der GloBE-Regeln durch andere Mitglieder des Inclusive Framework zu akzeptieren.

Dem bereits im Oktober veröffentlichten Zeitplan des OECD/G20 Inclusive Framework zufolge sollen die Regeln der zweiten Säule im Jahr 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und 2023 in Kraft treten, mit Ausnahme der UTPR, die 2024 in Kraft treten soll.

Direkt zu den Model Rules kommen Sie hier.

Die Model Rules sollen laut Mitteilung der OECD eine Vorlage bieten, die den einzelnen Staaten eine Übernahme in nationales Recht ermöglicht. Die Veröffentlichung eines Richtlinienvorschlags durch die Europäische Kommission, mit dem die GloBE-Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen, ist bereits für den 22.12.2021 angekündigt. Es wird erwartet, dass sich die vorgeschlagene Richtlinie sehr eng an den Model Rules orientieren wird.

Webcast-Hinweis: 

BEPS 2.0: Säule II nach der EU Richtlinie: Wir informieren Sie in unserem Webcast am 18.01.2022 um 10.00 Uhr zu den Überlegungen der OECD zur weltweiten effektiven Mindestbesteuerung und geben erste Handlungsempfehlungen angesichts der möglichen Auswirkungen. Registrieren Sie sich.

 

 

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