Das Bundeskabinett hat am 01.01.2023 die Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der geänderten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Republik Lettland, der Republik Litauen und der Republik Bulgarien beschlossen. Damit die Abkommen in Kraft treten können, müssen nach dem Abschluss der nationalen Gesetzgebungsverfahren noch die Ratifikationsurkunden zwischen Deutschland und den Vertragsstaaten ausgetauscht werden.
Mit den DBA-Änderungsprotokollen werden jeweils insbesondere abkommensrechtliche Maßnahmen des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu den drei Vertragsstaaten umgesetzt. So wird in allen drei Dokumenten die Präambel nach Vorbild des Artikels 6 des Multilateralen Instruments (MLI) angepasst und umfasst nun den Zweck, Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung zu vermeiden. Weiter werden die bestehenden Abkommen z.B. um einen sogenannten Principal Purpose Test zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch ergänzt. Im Falle des lettischen und des litauischen Änderungsprotokolls wird zusätzlich u.a. eine Pflicht zur Gegenberichtigung bei Gewinnkorrekturen aufgenommen.
Das BMF plant, die drei Gesetzgebungsverfahren im Juli/August 2023 abzuschließen. Werden im Anschluss die Ratifikationsurkunden rechtzeitig bis Ende November (Lettland) bzw. vor Jahresende (Litauen und Bulgarien) ausgetauscht, könnten die Änderungsprotokolle noch in diesem Jahr in Kraft treten und wären grundsätzlich zum 01.01.2024 anwendbar.
Die Volltexte der Änderungsprotokolle stehen Ihnen auf der Internetseite des BMF zur Verfügung.
Direkt zum Protokoll des Änderungsabkommens zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland kommen Sie hier.
Direkt zum Protokoll des Änderungsabkommens zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen kommen Sie hier.
Direkt zum Protokoll des Änderungsabkommens zwischen Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien kommen Sie hier.