Scholz kündigt befristet 7 Prozent Umsatzsteuer auf Gas an

Nachdem die EU-Kommission sich dagegen ausgesprochen hat, dass die ab Oktober 2022 geplante Gas-Umlage ohne Umsatzsteuer erhoben werden kann, will die Bundesregierung bis Ende März 2024 den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen (nicht nur auf die Gas-Umlage) anwenden. 

Ab dem 01.10.2022 und bis zum 01.04.2024 will die Bundesregierung mit einer Gas-Umlage i.H.v. 2,4 Cent pro Kilowattstunde ca. 34 Mrd. Euro von den Gaskunden in Deutschland einsammeln, um mit dem Geld in Schwierigkeiten geratene Gasimporteure zu stützen. Das Ansinnen der Bundesregierung, die Gas-Umlage umsatzsteuerfrei zu erheben, hatte die EU-Kommission in dieser Woche abgelehnt.

Als Ersatzmaßnahme hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 18.08.2022 angekündigt, dass bis Ende März 2024 die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt werden soll, was EU-rechtlich möglich ist. Damit sollen Bürger und Unternehmen von den gestiegenen Gaspreisen und der Umlage entlastet werden. An die Unternehmen der Gaswirtschaft appelliert der Kanzler, die Steuersenkung an die Kunden weiterzugeben.

In welches Gesetzgebungsverfahren der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen aufgenommen wird, ist noch unklar.

Weitere Publikationen von EY
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen. 

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen.