Strom- und Energiesteuer: Absenkung der Meldeschwellen für die EnSTransV

Das BMF legt zwei Referentenentwürfe zur Änderung der „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz“ (kurz: EnSTransV) vor. Die Entwürfe sehen wesentliche Reduzierungen der Meldeschwellen vor. 

Eine Vielzahl strom- und energiesteuerlicher Begünstigungen nach dem Strom- und Energiesteuergesetz stellen europäische Beihilfen dar. Aktuell haben Empfänger dieser Beihilfen die Pflicht zur jährlichen Anzeige bzw. Erklärung gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt nach der EnSTransV nur dann, wenn das Volumen der einzelnen erhaltenen Steuerbegünstigung die Schwelle von 200.000 Euro je Kalenderjahr überschreitet (§ 3 Abs. 1 EnSTransV). Die Referentenentwürfe des BMF sehen nun eine starke Absenkung der Meldeschwellen vor. Ob dies lediglich spezielle Branchen betrifft oder gar branchenübergreifend einschlägig sein wird, ist noch unklar und hängt von der Umsetzung des jeweiligen Referentenentwurfs ab.

Während der Referentenentwurf 1 (Stand 24.08.2022) die Herabsenkung der Meldeschwelle nur für die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Begünstigten sowie für die in der Fischerei und Aquakultur tätigen Begünstigten vorsieht, enthält der Referentenentwurf 2 (ebenfalls Stand 24.08.2022) weitreichendere Änderungen. Demnach soll die bisher für sämtliche begünstigte Unternehmen geltende Meldeschwelle von 200.000 Euro auf 100.000 Euro drastisch reduziert werden. Würde diese Regelung tatsächlich in Kraft treten, wären die gewährten Beihilfen im Kalenderjahr 2023 betroffen, sodass eine Meldung bei Überschreitung des (neuen) Schwellenwertes bis zum 30.06.2024 erforderlich wäre. Da die Implementierung (insb. Referentenentwurf 2) aktuell noch von einer zusätzlichen Änderung des europäischen Beihilferechts abhängt, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 

Weitere Publikationen von EY
Nutzen Sie unser neues Email Preference Center, um sich für den Erhalt des eNewsletter Tax und anderen Medien zu registrieren oder diese anderen Kolleg:innen zu empfehlen. 

Sind Sie schon registriert? Dann können Sie hier Ihre Präferenzen anpassen.