Die Anrechnung ausländischer Quellensteuer steht zunehmend im Fokus der Betriebsprüfung. Ein aktuelles BFH-Urteil bietet Argumentationshilfen. Lesen Sie mehr in unserem Tax Zoom.
Die Anrechnung ausländischer Quellensteuern steht zunehmend im Fokus der Betriebsprüfung. Insbesondere der von der Finanzverwaltung gewünschte Abzug möglichst vieler Aufwendungen zu den ausländischen Einnahmen ist strittig. Ein solcher führt dazu, dass das Anrechnungspotenzial zulasten des Steuerpflichtigen reduziert wird. Der BFH hat kürzlich den Umfang der zu berücksichtigenden Aufwendungen im Zusammenhang mit ausländischen Einnahmen begrenzt und in der Folge das Anrechnungsvolumen erhöht. Damit bietet das Urteil eine gute Argumentationshilfe für betroffene Unternehmen in laufenden Betriebsprüfungen.
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