Mit unserer Arbeit helfen wir unseren Kunden, langfristige Werte zu schaffen und unterstützen sie darin, verantwortungsvoll zu wachsen und den digitalen Wandel zu gestalten. Dabei setzen wir auf Daten und modernste Technologien in unseren Dienstleistungen.
„Building a better working world“ - das ist unser Anspruch. Mit unserem Wissen und der Qualität unserer Dienstleistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Kapitalmärkte.
Die in § 4j EStG geregelte Lizenzschranke schränkt den Betriebsausgabenabzug für Lizenzaufwendungen auf Ebene des Lizenznehmers unter bestimmten Voraussetzungen partiell ein. Das BMF hat sich mit Schreiben vom 05.01.2022 zu bislang offenen und strittigen Anwendungsfragen des § 4j EStG positioniert. Im Übrigen erfolgt mit Schreiben vom 06.01.2022 ein Update betreffend die Anwendungsregelungen zu § 4j EStG.
Die praktische Anwendung der Lizenzschranke dürfte auch vor dem Hintergrund der neuen BMF-Schreiben noch mit einiger Rechtsunsicherheit verbunden sein. Lesen Sie mehr dazu in unserem Tax Zoom.
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