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Weitgehend unbemerkt hat das Steueroasen-Abwehrgesetz einen neuen Bußgeldtatbestand eingeführt, der de-facto für alle Steuerpflichtige – unabhängig von bestehenden Beziehungen zu Steueroasen – relevant ist.
Bis grundsätzlich zum 31.12.2021 müssen Steuerpflichtige ihre Banken und andere Finanzinstitute (z.B. bestimmte Fondsgesellschaften und Versicherungen) erstmalig über Änderungen ihrer steuerlichen Ansässigkeit und – bei Rechtsträgern – ihres sog. „CRS-Status“ informieren. Zudem müssen bei Kontoeröffnung zutreffende Selbstauskünfte abgegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro pro Finanzkonto. Darüber hinaus können keine neuen Konten eröffnet bzw. Auszahlungen nicht getätigt werden, was z.B. bei Unternehmenstransaktionen von Bedeutung sein kann. Unternehmen sollten sich daher möglichst bald eine Übersicht über bisher abgegebene Selbstauskünfte verschaffen, um etwaigen Handlungsbedarf beurteilen zu können.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Tax Zoom.
Tax Zoom: Neuer Bußgeldtatbestand im Zusammenhang mit Finanzkonten
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