Umsatzsteuersenkung auf Gas und weitere Entlastungen

Am 30.09.2022 hat der Bundestag eine befristete Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen sowie die Möglichkeit einer steuerfreien Auszahlung einer sog. Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro durch die Arbeitgeber beschlossen. Weitere Entlastungsmaßnahmen wurden bei der Ministerpräsidentenkonferenz beraten.

Der Bundestag hat heute, am 30.09.2022, das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf 7 Prozent in der Zeit vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 beschlossen und auf die Lieferung von Fernwärme ausgeweitet. Daneben wurde eine sog. Inflationsausgleichsprämie in das Einkommensteuergesetz aufgenommen, die Arbeitgebern die steuer- und sozialversicherungsbeitragsfreie Auszahlung einer Prämie von bis zu 3.000 Euro als Zuschuss oder Sachbezug ermöglicht. Die Sonderzahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und kann bis zum 31.12.2024 und ggf. in mehreren Schritten erfolgen. Die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats ist für den 07.10.2022 geplant.

Darüber hinaus haben die Länder den Bund in der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.09.2022 zur allgemeinen Entlastung bei den Energiepreisen aufgefordert. Neben einem Energiepreisdeckel sollen abhängig von dessen Umfang und Anwendungsbereich auch Steuersenkungen, bspw. bei der Strom- und der Energiesteuer, geprüft werden. Die Entlastungen sollen dabei soweit möglich auf untere und mittlere Einkommen fokussiert werden.

Ähnlich den Maßnahmen, die bereits in der Corona-Pandemie getroffen wurden, sollen u.a. auch Regelungen für die Stundung von Steuern, die Aussetzung von Steuervorauszahlungen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geschaffen werden. Darüber hinaus fordern die Länder im Zusammenhang mit einer Nachfolgelösung für das 9-Euro-Ticket zum einen die Beisteuerung weiterer Bundesmittel und zum anderen eine entlastende Komponente für den ländlichen Raum, insbesondere für Pendler. Dies könnte auf eine Erweiterung der Pendlerpauschale zielen. Am 04.10.2022 beraten die Ministerpräsidenten erneut über die Entlastungsmaßnahmen.

 

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